Die AHV-Zweigstelle ist für die Gemeinden Wangen an der Aare und Walliswil bei Niederbipp die Verbindungsstelle zwischen den Versicherten (Abrechnungspflichtigen sowie Bezüger/-innen von Leistungen) und der Kantonalen Ausgleichskasse Bern (AKB) für die folgenden Bereiche:
Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHV
Invalidenversicherung, IV
Ergänzungsleistungen für AHV- und IV-Rentner/-innen, EL
Kinderzulagen
Familienzulagenordnung in der Landwirtschaft, FZ
Erwerbsausfallentschädigung für Militär- und Zivilschutzdienstleistende, EO und Mutterschaftsentschädigung, MSE
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
In der Region Walliswil bei Niederbipp haben mehrere Alterszentren Ihnen Standort und bieten Wohnmöglichkeiten für im Alter an.
Die Gemeinde Walliswil bei Niederbipp ist Mitglied im Gemeindeverband des Alterszentum Jurablick und hat ein Standort des Alterszentrum in der Gemeinde.
Für Einwohner/innen, welche sich unter der Woche in einer anderen Gemeinde aufhalten, ihren Lebensmittelpunkt in Walliswil bei Niederbipp jedoch behalten, stellt die Gemeinde Walliswil bei Niederbipp eine Bescheingung für den auswärtigen Aufenthalt aus.
Für die Ausstellung wird die genaue Adresse des Aufenthaltes benötigt. Üblicherweise werden die Bescheinigungen für ein Jahr ausgestellt. Bei Bedarf kann das Dokument danach verlängert werden.
Sie können die Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt direkt am Schalter der Gemeinde Walliswil bei Niederbipp oder Wangen an der Aare beziehen oder telefonisch bestellen. Die Bescheinigung kostet Fr. 20.00 (Verlängerung Fr. 10.00). Bei Versand werden Ihnen die Portogebühren zusätzlich verrechnet.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern können den Pass und die Identitätskarte persönlich be einem der sieben Ausweizentren beantragen/verlängern. Für die Beantragung/Verlängerung ist vorgängig ein Termin (031 635 40 00 oder auf www.be.ch/pass) zu reservieren.
Sie können die Wohnsitzbescheinigung direkt am Schalter beziehen oder telefonisch bestellen. Die Wohnsitzbescheinigung kostet Fr. 20.00 . Bei Versand werden Ihnen die Portogebühren zusätzlich verrechnet.
Kurzer Auslandaufenthalt (bis zu einem Jahr) mit Rückkehr nach Walliswil bei Niederbipp Es erfolgt keine Abmeldung. Die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist jedoch von Vorteil. Nach der Rückkehr genügt eine telefonische Meldung.
Definitive Abmeldung ins Ausland Die Abmeldung (mit Angabe der Auslandadresse und einer Kontaktadresse in der Schweiz) muss spätestens am Tag des Wegzuges erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich mindestens einen Monat vorher bei uns abzumelden.
Rückkehr in die Schweiz Schweizer Bürgerinnen oder Schweizer Bürger können jederzeit in die Schweiz zurückkehren, den Wohnort in der Schweiz frei wählen und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Bei einer Rückkehr müssen sich die Schweizer Bürgerinnen und Bürger fristgerecht bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes anmelden.
Bei Erreichen des Referenzalters haben Versicherte, die mindestens ein Jahr lang versichert waren, Anspruch auf Auszahlung einer Altersrente der AHV.
Um die Altersrente beziehen zu können, muss vor Beginn des Rentenanspruchs das Formular "Anmeldung für eine Altersrente" bei der AHV-Zweigstelle eingereicht werden.
Bei weiteren Fragen oder für die Unterstützung zum Benatragen der Altersrente wenden Sie sich an die AHV-Zweigestelle.
Referenzalter
Das Referenzalter liegt für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Ab 01.01.2025 erhöht sich das Referenzalter für Frauen jährlich um 3 Monate, bis ab 01.01.2029 für beide Geschlechter das Referenzalter 65 gilt.
Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht im Folgemonat des erreichten Referenzalters.
Falls Sie Unterstützung und Betreuung für sich oder eine Angehörige oder ein Angehörigen benötigen, finden Sie auf nachstehenden Internetseiten zu Entlastungsangeboten.
Die Aufgabe des Feuerungskontrolleurs beinhaltet die regelmässige Kontrolle von Feuerungsanlagen mit Heizöl "Extra leicht" und Gas auf die Einhaltung der Grenzwerte gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV). Verstösse werden dem beco und der Gemeinde gemeldet. Gemäss der eidg. Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985 müssen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mindestens alle zwei Jahre durch die Behörde lufthygienisch und energetisch kontrolliert werden.
Die Kontrollen werden durch externe Feuerungskontrolleure durchgeführt.
Haben Sie etwas verloren oder gefunden? Melden Sie sich bei uns. Wir führen ein Register über verlorene und gefundene Gegenstände. Wenn Ihr verlorener Gegenstand bei uns abgegeben wurde, erhalten Sie diesen wieder zurück. Hinweis zum Finderlohn: Finderinnen und Finder haben laut Gesetz Anrecht auf einen Finderlohn. Als Richtwert gilt 10% des Werts des Fundgegenstands.
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter und die Hunde müssen in der Datenbank AMICUS erfasst sein. Für die Registrierung der Hundehalterinnen und Hundehalter ist die Finanzverwaltung zuständig. Für die Registrierung der Hunde wenden Sie sich bitte an die Tierärztin oder den Tierarzt.
Hundetaxe
Die Hundetaxe beträgt für einen Hund Fr. 50.00. Als Stichtag für die Hundetaxe gilt jeweils der 1. August. Für alle Hunde, welche an diesem Datum 6 Monate alt sind, muss die Hundetaxe bezahlt werden.
Ausgenommen von der Hundetaxe sind gemäss kantonalem Hundegesetz, Art. 13 Abs. 3:
Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung
Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend im Tierheim befinden
Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist (ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen)
Gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Wangen an der Aare, Art. 45a Abs. 4, entscheidet der Gemeinderat auf Gesuch hin über allfällige Ausnahmen zu Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes.
An- und Abmeldung von Hunden
Die Hunde können Sie telefonisch, per Mail oder persönlich am Schalter der Finanzverwaltung an- und abmelden.
Für die Anmeldung benötigen wir zwingend die Chip-Nummer.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie auf des Amt für Veterinärwesen des Kantons Bern.
Letztwillige Verfügungen (Testamente) können eigenhändig (handschriftlich) oder notariell (Verurkundung durch einen Notar) erstellt werden. Das Schriftstück ist mit Ort, vollständigem Datum und der persönlichen Unterschrift zu versehen.
Die Gemeindeschreiberei verwaltet hinterlegte Testamente. Personen mit Wohnsitz in Walliswil bei Niederbipp können Ihr Testament gegen eine einmalige Gebühr von Fr. 30.00 bei der Gemeindeschreiberei deponieren. Das Originaltestament ist in einem verschlossenen Briefumschlag, beschriftet mit dem Namen und der Adesser der Verfasserin oder des Verfassers und mit dem Datum des Testamentes persönlich am Schalter abzugeben.
Für die Ausstellung eines Strafregisterauszuges ist das Schweizerische Strafregister zuständig. Der Auszug kann online oder am Postschalter bestellt werden.
Wichtig Es sind keine mündlichen Bestellungen und keine direkten Bezüge am Schalter möglich.
Sie sind in der Schweiz geboren und aufgewachsen oder leben seit längerer Zeit in der Schweiz. Die Schweiz ist Ihr Zuhause und Sie fühlen sich hier integriert.
Dann besteht die Möglichkeit, Schweizerin oder Schweizer zu werden. Ehepartnern oder Kindern von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern steht die Möglichkeit einer Erleichterten Einbürgerung offen. Für alle anderen ausländischen Staatsangehörigen gelten die Bestimmungen der Ordentlichen Einbürgerung.
Wir informieren Sie über die massgebenden Anforderungen und die Gemeindeverwaltung steht Ihnen auch für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte reichen oftmals nicht aus, um den Lebenstunterhalt zu bestreiten. Aus diesem Grund reichtet der Kanton Bern Ergänzungsleistungen zur AHV/IV aus.
Merkblätter und Anmeldeformulare erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle in Wangen an der Aare. Die AHV-Zweigstelle gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte und Informationen.
Der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages ist frei wählbar und liegt im Ermessen der auftraggebenden Person. Vorsorgeaufträge können auch bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Für die Hinterlegung wird eine Gebühr von Fr. 30.00 erhoben.
Bei Kenntnisnahme von der Urteilsunfähigkeit einer Person prüft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), ob ein Vorsorgeauftrag errichtet wurde.
Patientenverfügung
Die Gemeinde ist als Aufbewahrungsort für die Patientenverfügung ungeeignet, weil garantiert werden muss, dass die Patientenverfügung für Ärzte etc. jeden Tag 24 Stunden während 365 Tagen im Jahr innert kürzester zeit (Notfälle etc.) zur Verfügung gestellt werden müssen.
Sie können das Dokument zum Beispiel der Vertretungsperson zur Aufbewahrung übergeben oder dieser erklären, wo es hinterlegt ist. Weiter können Sie den Hinterlegungsort auf der Versichertenkarte der Krankenkasse eintragen lassen.
Das Baugesuch ist elektronisch via eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne und alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt.
Die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen müssen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden.
eBau ist das elektronische Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern.
Bitte reichen Sie uns Ihr Baugesuch via eBau elektronisch ein. Das Login erfolgt über die kantonale Plattform eBau, für welche Sie ein Be-Login benötigen.
Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung.
Falls Sie noch Fragen haben, steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.
Im Bauinventar sind die Objekte des kantonalen Inventars aufgeführt als
schützenswert
erhaltenswert in einer Baugruppe
erhaltenswert im Schutzperimeter
alle unter kantonalen (durch Vertrag, Verfügung oder Regierungsratsbeschluss) oder eidgenössischen Schutz gestellten Objekte
Bei allen baulichen Veränderungen von Objekten, die im Bauinventar enthalten sind, muss die Kantonale Denkmalpflege zwingend in die Planungs- und Bewilligungsverfahren einbezogen werden.
Den Baugesuchstellern wird empfohlen, bereits vor der Planung die Gemeinde mit einer Voranfrage zu kontaktieren, damit zusammen mit der Denkmalpflege Lösungsvorschläge erarbeitet werden können.
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