Im Bauinventar sind die Objekte des kantonalen Inventars aufgeführt als
- schützenswert
- erhaltenswert in einer Baugruppe
- erhaltenswert im Schutzperimeter
- alle unter kantonalen (durch Vertrag, Verfügung oder Regierungsratsbeschluss) oder eidgenössischen Schutz gestellten Objekte
Bei allen baulichen Veränderungen von Objekten, die im Bauinventar enthalten sind, muss die Kantonale Denkmalpflege zwingend in die Planungs- und Bewilligungsverfahren einbezogen werden.
Den Baugesuchstellern wird empfohlen, bereits vor der Planung die Gemeinde mit einer Voranfrage zu kontaktieren, damit zusammen mit der Denkmalpflege Lösungsvorschläge erarbeitet werden können.
Dokument
Bauinventar des Kantons Bern