Die Gemeindeversammlung bildet das höchste Organ der Einwohnergemeinde Walliswil bei Niederbipp (Legislative).
Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten mindestens 2-mal jährlich zu einer Versammlung ein.
Die Gemeindeversammlungen findet jeweils im Gemeindesaal (Dorfstrasse 1, Walliswil bei Niederbipp) statt.
Rund 10 Tage vor der Gemeindeversammlung informiert der Gemeinderat die Bevölkerung mit dem Informationsblatt über die traktandierten Geschäfte und Anträge des Gemeinderates sowie weitere wichtige Ereignisse und Beschlüsse.
Die Unterlagen zu den traktandierten Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Ausführliche Informationen zu den Traktanden finden Sie im Informationsblatt, welches rund 10 Tage vor der Gemeindeversammlung erscheint.
Einladung zur Gemeindeversammlung
1. Projektänderung Sanierung Friedhofstrasse; Abwasser- und Wasseranschluss zum Schützenhaus - Genehmigung Nachkredit
Antrag des Gemeinderates
Technischer Bericht
2. Beratung und Genehmigung des Budgets 2025 sowie Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
Traktandum 2 - Antrag des Gemeinderates
Budget 2025
3. Erneuerungswahlen
a) Wahl des Gemeindepräsidenten / der Gemeindepräsidentin
b) Wahl des Vizegemeindepräsidenten / der Vizegemeindepräsidentin
c) Wahl von drei Mitgliedern für den Gemeinderat
d) Wahl von drei Mitgliedern für die Rechnungsprüfungskommission
Traktandum 3 - Antrag des Gemeinderates
4. Verschiedenes
Traktandum 4 - Antrag des Gemeinderates
Das Protokoll zur Gemeindeversammlung liegt spätestens 30 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf.