Für Einwohner/innen, welche sich unter der Woche in einer anderen Gemeinde aufhalten, ihren Lebensmittelpunkt in Walliswil bei Niederbipp jedoch behalten, stellt die Gemeinde Walliswil bei Niederbipp eine Bescheingung für den auswärtigen Aufenthalt aus.
Für die Ausstellung wird die genaue Adresse des Aufenthaltes benötigt. Üblicherweise werden die Bescheinigungen für ein Jahr ausgestellt. Bei Bedarf kann das Dokument danach verlängert werden.
Sie können die Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt direkt am Schalter der Gemeinde Walliswil bei Niederbipp oder Wangen an der Aare beziehen oder telefonisch bestellen. Die Bescheinigung kostet Fr. 20.00 (Verlängerung Fr. 10.00). Bei Versand werden Ihnen die Portogebühren zusätzlich verrechnet.