Die Hundetaxe beträgt für einen Hund Fr. 50.00. Als Stichtag für die Hundetaxe gilt jeweils der 1. August. Für alle Hunde, welche an diesem Datum 6 Monate alt sind, muss die Hundetaxe bezahlt werden.
Ausgenommen von der Hundetaxe sind gemäss kantonalem Hundegesetz, Art. 13 Abs. 3:
- Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung
- Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend im Tierheim befinden
- Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist (ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen)
Gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Wangen an der Aare, Art. 45a Abs. 4, entscheidet der Gemeinderat auf Gesuch hin über allfällige Ausnahmen zu Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes.