Salzhaus und Kirche

ÜO Wasserversorgungen Wangen-Wiedlisbach

09.04.2020

Überbauungsordnung nach Art. 21 und 22 Wasserversorgungsgesetz (WVG) für die Sicherung von öffentlichen Wasserleitungen mit Sonderbauwerken und Erteilung der Baubewilligung

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