Schulärztlicher Dienst

Schularzt

In den Gemeinden des Kantons Bern besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein schulärztlicher Dienst. Der Arzt überprüft den Gesundheitszustand der Kinder im Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt und in der 4. und 8. Klasse. Diese Untersuchungen sind obligatorisch. Sie können entweder durch den Schularzt (die Kosten gehen zu Lasten des Trägers der Schule) oder durch den Hausarzt (die Kosten gehen zu Lasten der Eltern) durchgeführt werden. Der Schularzt steht den Eltern und den Schülerinnen und Schülern auf Wunsch für individuelle Beratungen zur Verfügung.

Kontakt

Stadthofpraxis
Dr. med. Angie Steinmann-Feierabend
Stadthof 1
3380 Wangen an der Aare

032 631 12 12

Kopfläuse

Die Kopfläuse sind weltweit verbreitet. Immer wieder tauchen sie auch an unserer Schule auf. Sie können zwar unangenehm sein, sind aber harmlos. Das Auftreten von Kopfläusen ist nicht das Resultat mangelnder Hygiene und ein Befall sollte also unter keinen Umständen verheimlicht werden. Regelmässig nach den Frühlings-, Sommer- und Herbstferien werden alle Kinder der Schule Wangen a/Aare durch die Lausfachfrau untersucht. Die Kopfläuse sind schwer zu sehen. Es sind ca. 3 mm kleine Insekten. Sie verursachen einen starken Juckreiz der Kopfhaut und veranlassen den Menschen, sich ständig in den Haaren zu kratzen. Sie legen am Ansatz der Haare Eier (sog. Nissen, helle ca. 1 mm grosse Säcklein) ab. Sie sehen aus wie Haarschuppen, kleben aber fest am Haarschaft. Schon eine einzige Nisse beweist den Befall, und der Kopf muss zwingend behandelt werden. 

Melden Sie es sofort der Kindergartenlehrperson oder der Lehrperson, wenn Sie Nissen oder Läuse bei Ihrem Kind feststellen. Die Schule gibt Ihnen ein Merkblatt ab mit praktischen Hinweisen für die Behandlungsmassnahmen; das Merkblatt für Eltern über Kopfläuse finden Sie nachfolgend oder bei den Downloads. Die Kinder werden dann im Kindergarten oder in der Schule durch die Lausfachleute auf Kopfläusebefall kontrolliert.

Merkblatt Bekämpfung Kopfläuse 

Ist Ihr Kind von Kopfläusen befallen, sind Sie für die Durchführung der Behandlungsmassnahmen verantwortlich. 

Die Lausfachperson und die Schulärztin stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Kontakt Lausfachfrau

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