Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages ist frei wählbar und liegt im Ermessen der auftraggebenden Person. Vorsorgeaufträge können auch bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Für die Hinterlegung wird eine Gebühr von Fr. 30.00 erhoben.

Bei Kenntnisnahme von der Urteilsunfähigkeit einer Person prüft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), ob ein Vorsorgeauftrag errichtet wurde. 

Die Gemeinde ist als Aufbewahrungsort für die Patientenverfügung ungeeignet, weil garantiert werden muss, dass die Patientenverfügung für Ärzte etc. jeden Tag 24 Stunden während 365 Tagen im Jahr innert kürzester zeit (Notfälle etc.) zur Verfügung gestellt werden müssen. 

Sie können das Dokument zum Beispiel der Vertretungsperson zur Aufbewahrung übergeben oder dieser erklären, wo es hinterlegt ist. Weiter können Sie den Hinterlegungsort auf der Versichertenkarte  der Krankenkasse eintragen lassen. 

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
KESB Oberaargau
Gemeindeschreiberei

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen