Die Gemeinde ist als Aufbewahrungsort für die Patientenverfügung ungeeignet, weil garantiert werden muss, dass die Patientenverfügung für Ärzte etc. jeden Tag 24 Stunden während 365 Tagen im Jahr innert kürzester zeit (Notfälle etc.) zur Verfügung gestellt werden müssen.
Sie können das Dokument zum Beispiel der Vertretungsperson zur Aufbewahrung übergeben oder dieser erklären, wo es hinterlegt ist. Weiter können Sie den Hinterlegungsort auf der Versichertenkarte der Krankenkasse eintragen lassen.